Regelwerk Swissshooting:
Da es vermehrt Unklarheiten gegeben hat, wie wir Schützen bei einem Sportwaffenerwerb vorgehen müssen, habe ich mich mit Frau Mathis von der "Fachstelle Waffen" Kanton Thurgau (in Frauenfeld) in Verbindung gesetzt.
Sie war so nett und hat mir die diverse Vorgehensweisen beim Erwerb & dem Verleih aufgezeigt und ich kann sie euch nun hier weitergeben. Besten Dank an dieser Stelle für ihre unkomplizierte und kompetente Unterstützung.
Stand: Dezember 2023
Erwerb von Sturmgewehr (90 oder 57) von Händler oder von Privatperson:
_ Formular: 01_Gesuch Erwerbsbewilligung Feuerwaffe
_ Kopie gültige Identitätskarte oder Pass machen, dem Formular beilegen
_ Einsenden an, per Post oder E-Mail:
_ Evtl. gibt es eine Einladung des örtlichen Polizeipostens für einen Vorsprechtermin, zur Abklärung, dass keine Hinderungsgründe vorhanden sind, welche gegen Waffenbesitz sprechen würden.
_ Die Ausnahmebewilligung "klein" (ABk) wird in dreifacher Ausführung ausgefertigt: 1 Exemplar für den Veräusserer, 1 Exemplar für den Erwerber, 1 Exemplar für die Behörde.
_ Sobald ABk vorliegt darf ein Stgw im Waffenladen oder von einem privaten Verkäufer übernommen werden. Alle drei Exemplare des ABk werden ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben. Danach darf der neue Besitzer das Stgw mitnehmen. Der Verkäufer meldet den Verkauf an die Behörde mit dem Behördenexemplar des ABk.
Beachten:
_ Kein Erwerb von ehemaligen Armee-Stgw mit WAFFENERWERBSSCHEIN!
_ Erwerb heisst: Kauf, Ausleihe, Schenkung, Fund - unabhängig von einer Dauer
Erwerb von Karabiner oder Standardgewehr von Händler oder von Privatperson:
_Der Verkäufer klärt anhand eines Strafregisterauszuges oder einer Waffenerwerbsbewilligung (nicht älter als zwei Jahre), dass beim Erwerber keine Hinderungsgründe gemäss Waffengesetz vorliegen.
_ Formular: 02_Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe wird von Veräusserer und Erwerber ausgefüllt. Jede Partei erhält eine Kopie. Danach darf der neue Besitzer das Gewehr mitnehmen. Der Verkäufer meldet den Verkauf an die Behörde mit Kopie des Vertrages.
_ Kopie gültige Identitätskarte oder Pass machen, dem Formular beilegen.
_ Einsenden an, per Post oder E-Mail:
Leihweise Abgabe von Waffen an unmündige Personen (Jungschützen unter 18 Jahre)
_ Formular: 03_Leihweise Abgabe von Waffen ausfüllen
_ Bei Änderung, z. B. wenn die Leihwaffen (Privatwaffen) wieder neu verteilt werden an die Jungschützen, neu ausfüllen und melden.
Einsenden an:
_Sobald die Jungschützen volljährig sind (mit dem 18. Geburtstag) ist diese leihweise Abgabe nicht mehr gestattet. Ein Jungschütze muss dann ein eigenes Gewehr erwerben (siehe oben)
_Kopie des Formulares immer dabei haben wenn auswärtige Jungschützenanlässe stattfinden und so das entsprechende Gewehr transportiert wird
Fachstelle Waffen & Sprengstoffe Kanton Thurgau
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